Willensvollstreckung

Der Willensvollstrecker wird testamentarisch eingesetzt. Das Mandat beinhaltet eine äusserst verantwortungsvolle Aufgabe.

Ein erfahrener Willensvollstrecker garantiert Sicherheit und Neutralität. Er kann die Parteien über Rechte und Pflichten aufklären, gegebenenfalls schlichten und damit den Frieden innerhalb der Familie sichern.

Der Willensvollstrecker kann kurz nach dem Todesfall, unabhängig von Vollmachten oder Erbscheinen, lediglich aufgrund seines Zeugnisses, die Tätigkeit aufnehmen. In der Regel ist der Willensvollstrecker vom Testator so gut informiert, dass er über die Hinterlassenschaft Bescheid weiss. Das ermöglicht ihm, das Erbe sicherzustellen, offene Verbindlichkeiten zu erfüllen und damit unnötige Kosten zu vermeiden.

Die Aufgaben des Willensvollstreckers sind im Wesentlichen:


Kontakt mit den Erben
dem Bezirksgericht
der Vormundschaftsbehörde,
dem Steueramt,
den Versicherungen,
den Banken, usw.
Bezahlen von anfallenden Rechnungen und einfordern von Rückerstattungen (Krankenkasse, Mieterkaution usw.)
Steuerinventar erstellen
Katalogisieren, ggf. schätzen von Hausrat und Schmuck
Auflösen des Haushalts, Räumung, Reinigung und Uebergabe der Wohnung
Herausgabe von Sach- und Barvermächtnissen
Sicherstellen, dass die Anordnungen des Testators erfüllt werden
Erbteilung vollziehen und den Erben die Teilungsrechnung unterbreiten

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