Willensvollstreckung

Den letzten Willen umsetzen – effizient und professionell

Indem Sie in Ihrem Testament einen Willensvollstrecker ernennen, entscheiden Sie selbst, was im Todesfall mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit. Denn: Ist die Erbschaft nicht geregelt, müssen sich Ihre Erben – anstatt Zeit zum Trauern zu haben – sehr bald um viele wichtige Fragen kümmern. 

Mit der Steiner Vorsorge als unabhängige Willensvollstreckerin sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass gemäss Ihrem letzten Willen fachkundig abgewickelt wird.

Wir klären alle Parteien über Rechte und Pflichten auf und schlichten bei Konflikten. In den letzten 50 Jahren durften wir bereits über 5000 Willensvollstreckungen durchführen. Unsere langjährige Erfahrung erlaubt uns, das Mandat speditiv, professionell und neutral auszuführen.

Als Willensvollstreckerin nehmen wir Kontakt auf mit:

den Erben dem Bezirksgericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde dem Steueramt den Versicherungen den Banken und weiteren Institutionen

Die Willensvollstreckung umfasst folgende Aufgaben:

Bezahlen von anfallenden Rechnungen und Einfordern von Rückerstattungen (Krankenkasse, Mieterkaution usw.) Abmeldungen von Zeitungen, Abonnements, Mitgliedschaften und Versicherungen Steuererklärung per Todestag und Steuerinventar erstellen Katalogisieren und ggf. Schätzen von Hausrat und Schmuck Auflösen des Haushalts, Räumung, Reinigung und Übergabe der Wohnung Sicherstellen, dass die Anordnungen des Testators erfüllt werden Herausgabe von Sach- und Barvermächtnissen Erbteilung vollziehen und den Erben die Teilungsrechnung unterbreiten

Der Willensvollstrecker kann kurz nach dem Todesfall, unabhängig von Vollmachten oder Erbscheinen, lediglich aufgrund des Willensvollstrecker-Zeugnisses die Tätigkeit aufnehmen. In der Regel ist der Willensvollstrecker vom Testator so gut informiert, dass er über die Hinterlassenschaft Bescheid weiss. Das ermöglicht ihm, das Erbe sicherzustellen, offene Verbindlichkeiten zu erfüllen und damit unnötige Kosten zu vermeiden.

Wir beraten Sie gerne

Möchten auch Sie Ihren letzten Willen festhalten? Kontaktieren Sie uns!

Flavio Galliker

MLaw Rechtsanwalt
Co-Geschäftsführer
| T 044 200 71 31

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