Willensvollstreckung
Den letzten Willen umsetzen – effizient und professionell
Indem Sie in Ihrem Testament einen Willensvollstrecker ernennen, entscheiden Sie selbst, was im Todesfall mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit. Denn: Ist die Erbschaft nicht geregelt, müssen sich Ihre Erben – anstatt Zeit zum Trauern zu haben – sehr bald um viele wichtige Fragen kümmern.
Mit der Steiner Vorsorge als unabhängige Willensvollstreckerin sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass gemäss Ihrem letzten Willen fachkundig abgewickelt wird.
Wir klären alle Parteien über Rechte und Pflichten auf und schlichten bei Konflikten. In den letzten 50 Jahren durften wir bereits über 5000 Willensvollstreckungen durchführen. Unsere langjährige Erfahrung erlaubt uns, das Mandat speditiv, professionell und neutral auszuführen.
Als Willensvollstreckerin nehmen wir Kontakt auf mit:
Die Willensvollstreckung umfasst folgende Aufgaben:
Der Willensvollstrecker kann kurz nach dem Todesfall, unabhängig von Vollmachten oder Erbscheinen, lediglich aufgrund des Willensvollstrecker-Zeugnisses die Tätigkeit aufnehmen. In der Regel ist der Willensvollstrecker vom Testator so gut informiert, dass er über die Hinterlassenschaft Bescheid weiss. Das ermöglicht ihm, das Erbe sicherzustellen, offene Verbindlichkeiten zu erfüllen und damit unnötige Kosten zu vermeiden.
Häufige Fragen rund um das Thema Willensvollstreckung:
Die Ernennung eines professionellen Willensvollstreckers gewährleistet eine speditive und zuverlässige Abwicklung des Nachlasses gemäss den Wünschen des Erblassers oder der Erblasserin. Ein Willensvollstrecker trägt dazu bei, möglichen Konflikten unter den Erben vorzubeugen oder zu vermeiden und bereitet eine effiziente Verteilung des Nachlasses vor. Indem er die notwendigen administrativen Aufgaben übernimmt und die rechtlichen Aspekte im Auge behält, entlastet er die Erben und ermöglicht ihnen, sich auf den Trauerprozess zu konzentrieren. Die Ernennung eines Willensvollstreckers ist daher eine wertvolle Entscheidung, um den Nachlass im Sinne des Erblassers oder der Erblasserin geordnet abzuwickeln.
In einer letztwilligen Verfügung, also einem Testament oder einem Erbvertrag, kann der Erblasser bzw. die Erblasserin einen Willensvollstrecker einsetzen. Ein Willensvollstrecker kann nur zu Lebzeiten von der Erblasserin oder vom Erblasser selbst bestimmt werden.
Grundsätzlich kann jede handlungsfähige natürliche oder juristische Person zum Willensvollstrecker ernannt werden. Die Wahl des Willensvollstreckers sollte jedoch gut überlegt sein. Es empfiehlt sich, eine vertrauenswürdige und kompetente Person zu ernennen, die über die nötigen juristischen und finanziellen Kenntnisse verfügt. Dies kann ein Familienmitglied, ein Freund oder ein professioneller Willensvollstrecker wie die Steiner Vorsorge AG sein.
Die Steiner Vorsorge AG ist seit über 55 Jahren als Erbschaftstreuhandfirma tätig und auf Willensvollstreckungen aller Art in allen deutschsprachigen Kantonen der Schweiz spezialisiert. Seit der Firmengründung im Jahr 1968 haben wir schon tausende Mandate geführt und erfolgreich abgeschlossen. Dank dieser Erfahrung haben wir optimale Prozesse, um jeden Nachlass kostengünstig und effizient zum Abschluss zu bringen. Zusätzlich garantieren wir als professionelle Willensvollstreckerin für eine objektive, neutrale Abwicklung des Nachlasses und setzen alles daran, den letzten Willen der verstorbenen Person bestmöglich umzusetzen.
Wir haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich nach Umfang und Dauer unserer Tätigkeit richtet. Unsere Entlohnung erfolgt auf Stundenbasis, wobei der Stundenansatz je nach Komplexität und Verantwortung der Aufgabe variiert. Wir legen grossen Wert auf Transparenz und werden Sie stets über die anfallenden Kosten informieren.
Wir beraten Sie gerne
Möchten auch Sie Ihren letzten Willen festhalten? Kontaktieren Sie uns!
Flavio Galliker
MLaw Rechtsanwalt
Co-Geschäftsführer
| T 044 200 71 31